Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Concertina vermittelt Musiker und Musikstudenten an Veranstalter, Unternehmen und Privatpersonen. Diese Vermittlungstätigkeit umfasst die verbindliche Vereinbarung der Honorarhöhe in Absprache mit dem Künstler sowie die Übermittlung der Auftrittsvereinbarungen an den Künstler zum Abschluss eines verbindlichen Auftrittsvertrags zwischen Künstler und Veranstalter. Eine über die Vermittlertätigkeit hinausgehende Rechtsbeziehung entsteht nur zwischen Künstler und Veranstalter.
2. Die Vermittlungsprovision beträgt 20 % des Netto-Honorars, mindestens jedoch € 75. Findet der Auftritt wegen kurzfristiger, nicht hinreichend begründeter Absage durch den Künstler oder aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Künstlers nicht statt, verpflichtet sich der Künstler zur Zahlung einer Ausfallgebühr an Concertina in Höhe von € 75.
3. Das Honorar zahlt der Veranstalter direkt an den Künstler. Der Künstler zahlt die Vermittlungsprovision an Concertina. Die Vermittlungsprovision ist spätestens 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung ohne Abzüge fällig. Die Ausfallgebühr nach Ziffer 2 ist spätestens 7 Tage nach Datum der ausgefallenen Veranstaltung fällig.
4. Der Künstler ist dafür verantwortlich, dass er seine Einnahmen selbst versteuert und die erforderlichen Sozialabgaben selbst abführt. Er versichert hiermit, dass er einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und daher gemäß EStG im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
5. Concertina haftet nicht für Leistungsstörungen aus der Rechtsbeziehung zwischen Künstler und Veranstalter, insbesondere nicht für die kurzfristige Absage von Terminen, nicht gezahltes Honorar oder sämtliche Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Auftritt entstehen. Concertina haftet nur für Schäden, die an Leben, Körper oder Gesundheit des Künstlers durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von Concertina oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt allein der Veranstalter.
II. Aufnahmebedingungen
1. Der Künstler beantragt seine Aufnahme bei Concertina. Erst nach Prüfung und Freigabe durch Concertina kann eine Aufnahme erfolgen. Concertina ist berechtigt, Künstler ohne Angaben von Gründen die Aufnahme bei Concertina zu verweigern.
2. Für die Aufnahme bei Concertina wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von derzeit 29 € erhoben. Diese wird für jeden Solisten und jedes Ensemble fällig. Die Mitgliedschaft bei Concertina selbst ist kostenlos. Sonstige Leistungen wie z.B. die Nutzung des Portals Interpreto sind kostenpflichtig und müssen zusätzlich gebucht werden. Die einmalige Bearbeitungsgebühr von 29 € entfällt, wenn gleichzeitig die Nutzung des Internetportals Interpreto hinzugebucht wird.
3. Der Künstler kann seine Mitgliedschaft bei Concertina jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder via E-Mail kündigen. Die Mitgliedschaft endet sofort, die Präsentation auf dem Portal Interpreto wird damit automatisch eingestellt. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
4. Im Falle einer Pflichtverletzung seitens des Künstlers ist Concertina berechtigt, die Zusammenarbeit sofort einzustellen, ein bestehendes Profil sofort stillzulegen und die eingetragenen Daten zu löschen.
5. Der Künstler verpflichtet sich, regelmäßig aktuelle Informationen bereitzustellen (Fotos, Lebensläufe, Videos, Veröffentlichungen, etc.) und bestehende Urheber- und Kennzeichenrechte an die Agentur mitzuteilen. Der Künstler versichert, dass er hinsichtlich der Inhalte, die er an Concertina übermittelt uneingeschränkt nutzungsberechtigt ist und verpflichtet sich, Concertina von möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter insoweit freizuhalten.
6. Re-Engagements, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der auftrittsvertragsgegenständlichen Veranstaltung ergeben, werden ausschließlich über Concertina gebucht. Der Künstler verpflichtet sich, bei erneuter Anfrage eines Veranstalters auf Concertina zu verweisen.
7. Concertina ist berechtigt, persönliche oder geschäftliche Daten des Künstlers an Veranstalter und Kunden weiterzugeben, sofern sie der Vermittlung und Vermarktung des Künstlers dienen.
8. Die Veröffentlichung von zur Verfügung gestellten Informationen, mit Ausnahme persönlicher Daten, in Presseveröffentlichungen, auf sozialen Netzwerken wie facebook, twitter, xing, etc. oder dem agentureigenen Newsletter wird gestattet.
9. Der Künstler erwirbt keinen Anspruch, aktiv vermittelt zu werden.
10. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen Deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder anfechtbar, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt.
11. Concertina behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Vereinbarung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gilt die geänderte Vereinbarung als angenommen.
12. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform und erfordern das Einverständnis von Concertina. Mündliche Nebenreden gelten als nicht getroffen.
13. Gerichtsstand ist Erlangen.
III. Nutzungsvereinbarung Interpreto
1. Künstler der Agentur Concertina können das Onlineportal Interpreto gegen eine Jahresgebühr nutzen. Die Jahresgebühr beträgt derzeit 49,- € und wird im Voraus zum 15. Januar eines Jahres bzw. zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig. Liegt der Zeitpunkt der Anmeldung nicht im Januar, wird die Jahresgebühr monatsweise anteilig auf das laufende Jahr berechnet und zum Zeitpunkt der Profilfreischaltung fällig. Der Künstler stimmt dem Lastschrift-Einzugsverfahren zu.
2. Die Vertragsdauer für die Nutzung des Interpreto-Portals beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Der Künstler kann jederzeit kündigen, spätestens jedoch zum 15. Dezember des Vorjahres, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
3. Bei Kündigung der Nutzung wird das Künstlerprofil nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch gelöscht. Die Löschung des Künstlerprofils hat keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft bei Concertina. Auf Wunsch des Künstlers kann das Profil vor Ablauf der Vertragsdauer gelöscht werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist nicht möglich.
4. Concertina stellt die vom Künstler ausgehändigten Daten auf der Internetseite ein. Der Künstler erlaubt Concertina, Künstlerfotos, Lebensläufe und andere Informationen der Künstler zu bearbeiten, um die Präsentation auf der Internetseite bestmöglich darzustellen.
5. Concertina übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
6. Concertina verwendet für die Profilseiten der Künstler ausschließlich das von den Künstlern zur Verfügung gestellte Material. Der Künstler versichert, dass es hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte uneingeschränkt nutzungsberechtigt ist und verpflichtet sich, Concertina von möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
7. Concertina ist berechtigt, die Veröffentlichung von Daten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall überweist Concertina die geleisteten Zahlungen vollständig ohne Abzüge zurück.
8. Concertina haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln von Concertina oder eines Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
9. Concertina behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Vereinbarung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gilt die geänderte Vereinbarung als angenommen. Falls der Künstler widerspricht, behält sich Concertina das Kündigungsrecht vor.
10. Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.